BAU.Live: Novelle 2024 - Sanieren im Denkmalschutz
Die Novelle zum Denkmalschutzgesetz ist am 1.9.2024 in Kraft getreten. Sie bringt erfreulicherweise den Trend zur wirtschaftlichen und zeitgemäßen Betrachtung von denkmalgeschützten Bauten. Daher werden Auftragnehmer gefordert sein, Auftraggeber darüber zu informieren, welche erlaubten zeitgemäßen Möglichkeiten , Notwendigkeiten und Verkehrssicherungsmaßen gegeben sind. Auch der Gesichtspunkt der Mehrförderungen und die Eigenverantwortung der Nutzer wird hervorgehoben.
Daher bringt die Novelle im Zusammenhang mit den OIB Richtlinien viele neue und zeitgemäße Gesichtspunkte.
Vortragender:
Mag. Dr. Alfred Popper
Lektor an der TU Wien, Fachautor
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